Die meisten Abmahnungen treffen nicht die großen Verstöße, sondern drei Kleinigkeiten, die sich in zwanzig Minuten beheben lassen. Diese Liste geht sie der Reihe nach durch.
Die drei häufigsten Fundstellen
- Schriftarten von externen Servern. Werden Schriften beim Seitenaufruf von einem fremden Server nachgeladen, wird dabei die IP-Adresse des Besuchers übertragen – ohne Einwilligung. Der Klassiker unter den Abmahnungen. Lösung: Schriften lokal einbinden.
- Karten und Videos ohne Vorschaltung. Eine direkt eingebundene Karte oder ein Video lädt beim Seitenaufruf Daten zum Anbieter. Lösung: Zwei-Klick-Variante oder eine statische Vorschau.
- Cookie-Banner ohne echte Wahl. Wenn „Alle akzeptieren" bunt und „Ablehnen" versteckt ist – oder ganz fehlt – ist die Einwilligung unwirksam. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen.
Die Checkliste zum Durchgehen
- Impressum vollständig, aus jeder Unterseite in maximal einem Klick erreichbar
- Datenschutzerklärung aktuell und passend zu dem, was die Seite tatsächlich tut
- Verschlüsselung aktiv, Aufrufe ohne https werden weitergeleitet
- Schriftarten lokal eingebunden, nicht von fremden Servern
- Karten, Videos und Social-Media-Einbindungen erst nach Einwilligung
- Cookie-Hinweis nur, wenn wirklich einwilligungspflichtige Dienste laufen – und dann mit gleichwertiger Ablehnen-Option
- Formulare: nur abfragen, was gebraucht wird, mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung
- Formulardaten verschlüsselt übertragen und nicht unbegrenzt aufbewahren
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hoster – und mit jedem weiteren Dienstleister
- Serverstandort bekannt und in der Datenschutzerklärung genannt
- Zugriffsprotokolle des Servers nach einer festgelegten Frist gelöscht
- Bei Newsletter: nachweisbare doppelte Bestätigung und jederzeitige Abmeldung
Der oft übersehene Punkt: Auftragsverarbeitung
Jeder Dienstleister, der in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen Vertrag dazu. Das betrifft den Hoster, die Agentur, den Newsletter-Anbieter, das Buchungssystem – und jedes KI-Werkzeug, das Kundendaten sieht.
Diese Verträge stellen die Anbieter fertig bereit. Sie müssen nur abgeschlossen und auffindbar abgelegt werden. Im Prüfungsfall ist genau das die erste Frage.
Wichtiger Hinweis
Dieser Text ist eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen, bereits erhaltener Post von einer Kanzlei oder besonders sensiblen Daten – etwa im Gesundheitsbereich – gehört das in fachanwaltliche Hände.
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